Workshop

Saturday, October 15, 2023 from 10 a.m. to 5 p.m. in the Liechtenstein Art Museum

Begleitung im Verlassenschaftsverfahren

Das Ableben einer Person hat in Liechtenstein zwangsweise ein gerichtliches Verfahren zur Folge, welches als Verlassenschaftsverfahren bezeichnet wird. Im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens werden die erbberechtigten Personen festgestellt und ihnen wird als Ergebnis des Verfahrens das Eigentum an den zur Verlassenschaft gehörenden Vermögenswerten übertragen. Überdies treten sie im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens auch in die Verpflichtungen bzw. Verbindlichkeiten der verstorbenen Person ein, sofern die Erbschaft über eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung angenommen wird.

Warum sollten Sie teilnehmen?

Stark vereinfacht bedeutet eine unbedingte Erbantrittserklärung, dass man die Erbschaft annimmt und überdies bereit ist, für etwaige Verbindlichkeiten aus der Erbschaft mit dem gesamten eigenen Vermögen aufzukommen, sollte dies notwendig sein. Ganz allgemein gilt, dass aufgrund des damit verbundenen Haftungsrisikos von einer unbedingten Erbantrittserklärung abzuraten ist. Die bedingte Erbantrittserklärung bedeutet im Gegensatz dazu, dass man die Erbschaft annimmt, aber lediglich mit den aus der Erbschaft erhaltenen Vermögenswerte für etwaige Verbindlichkeiten haften möchte. Hier ist die Haftung also auf das geerbte Vermögen begrenzt.

Hat der verstorbenen keine letztwillige Verfügung hinterlassen, wird die Erbberechtigung auf Grundlage der gesetzlichen Erfolge festgestellt. Hat der Verstorbene aber beispielsweise ein Testament hinterlassen, so wird darin vorgesehene Vermögensverteilung umgesetzt. Immer wieder kommt es vor, dass Testamente bereits überholt oder aus anderen Gründen den bestehenden Bedürfnissen der Erben nicht gerecht werden. In einem solchen Fall kann, das Einverständnis aller Erben vorausgesetzt, ein Erbteilungsübereinkommen abgeschlossen und damit eine andere Vermögensverteilung als im Testament vorgesehen bewirkt werden.

Häufig werden im Verlassenschaftsverfahren wichtige Weichen für nachfolgende Verfahren oder auch die aus der Erbschaft resultierende Vermögensverteilung gestellt. Entsprechend ist eine anwaltliche Begleitung im Verlassenschaftsverfahren in vielen Fällen unumgänglich.

In Zusammenarbeit mit:

Anmeldung zum Familien-Roundtable

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