Nachlassplanung
Gerade im Zusammenhang mit der familieninternen Weitergabe von Immobilien, stellt sich häufig die Frage, inwiefern eine solche Nachfolgelösung in Bezug auf Immobilien mit den sonstigen Vorstellungen rund um das Thema Erben- und Vererben in einer Familie zusammenstimmt. Solche Gedanken sind richtig und wichtig, weil es sich bei Immobilien zumeist um die gewichtigsten Vermögenswerte handelt, sodass deren Übertragung in den allermeisten Fällen auch erbrechtliche Implikationen hat.
Was erwartet Sie?
Entsprechend ist es von grosser Bedeutung, dass die angedachte "Immobiliennachfolge" in einen grösseren erbrechtlichen Kontext gesetzt wird. Insbesondere gilt es zu vermeiden, dass beispielsweise sich eine lebzeitige Immobilienübertragung als erbrechtlicher "Bumerang" erweist. Aus diesem Grund kann der Zeitpunkt, in welchem Immobilien z.B. von der Elterngeneration auf die Generation der Kinder übergeht auch ein guter Zeitpunkt sein, die eigene Nachlassplanung anzugehen.
Unter Nachlassplanung versteht man vereinfacht gesagt, dass analysiert wird, welche Vermögensverteilung sich nach dem Ableben einer Person bei den Erben ergeben soll. Dabei können unter anderem die folgenden Fragen eine Rolle spielen:
- Welche Vermögensverteilung ergäbe sich, wenn ich keine letztwillige Verfügung errichte und es demnach zur gesetzlichen Erbfolge kommt?
- Sind jene Personen, die ich absichern möchte, ausreichend berücksichtigt?
- Wer muss etwas von meiner Erbschaft erhalten und wie viel (Pflichtteile)?
- Welche Freiheitsgrade habe ich in Bezug auf die Verteilung meines Vermögens?
- Was darf auf gar keinen Fall passieren, wenn ich an die Vererbung meines Vermögens denke?
- In welchem Verhältnis stehen die potenziellen Erben zueinander und als wie hoch ist die Konfliktbereitschaft einzuschätzen?
Das Leben ist schwierig zu planen
Zuletzt kann es im Zusammenhang mit der Nachlassplanung immer auch Sinn machen, den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit mitzudenken: Das Leben ist schwierig planbar und es kann durchaus sein, dass besondere Umstände eintreten und beispielsweise die Geschäftsfähigkeit, also die Fähigkeit für sich selbst zu handeln, infolge einer schweren Erkrankung, eines Unfalls etc. oder einfach altersbedingt (Demenz) verloren geht. Dieser Fall kann und sollte über eine Vorsorgevollmacht abgesichert werden. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, selbst zu bestimmen, wer die eigenen administrativen Angelegenheiten erledigt, wenn eine Person dies selbst nicht mehr kann.
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