Liechtenstein, eine Gesellschaft von Erben…

… zumindest, wenn man den Immobilienmarkt betrachtet. Ein wesentlicher Teil der in Liechtenstein vorhandenen Immobilien geht auf erbrechtlichem Weg (also nach dem Ableben des vormaligen Eigentümers) oder als Erbvorbezug (also noch zu Lebzeiten des vormaligen Eigentümers, aber auf Anrechnung ans künftige ‘Erbguthaben’ des Empfängers) auf die nächste Generation über. Gleichzeitig stellt “die Immobilie”, z.B. das […]